Unseren Mitgliedern bieten wir Rechtschutz in folgenden Verfahren:
- vor den Arbeits- und Sozialgerichten in der ersten und zweiten Instanz
- vor den Bundesarbeits- und Bundessozialgerichten
- vor den Verwaltungsgerichten bei Klagen im Rahmen des SGB IX
- vor Widerspruchsausschüssen
- vor Schlichtungsstellen (etwa bei Streitigkeiten mit Auszubildenden)
In beiden Geschäftsstellen stehen unseren Mitgliedern eine große Zahl qualifizierter und fachkompetenter Volljuristen zur Verfügung, welche für die Mitglieder die Prozessvertretung übernehmen und sämtliche Korrespondenz mit den Gerichten sowie mit der Gegenseite führen – immer unter der Wahrung der Interessen des jeweiligen Mitglieds in Verbindung mit der erforderlichen betrieblichen Gesamtschau.
Darüber hinaus vertreten wir unsere Mitglieder gegenüber folgenden Institutionen:
- Agentur für Arbeit
- Berufsgenossenschaft
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Nord (ehem. LVA)
- Integrationsamt (ehem. Hauptfürsorgestelle)
- Krankenkassen
- Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (Gewerbeaufsichtsamt)
- Jobcenter
Das Ihnen zur Verfügung stehende Team finden Sie hier.