Nach dem gesetzlichen Auftrag benennen wir Unternehmer, leitende Angestellte sowie sonstige Personalverantwortliche als
- ehrenamtliche Richter für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit der ersten und zweiten Instanz
- Arbeitgebervertreter für die Selbstverwaltungsorgane der
- Arbeitsverwaltung
- AOK NordWest, TKK
- Berufsgenossenschaften
- Deutsche Rentenversicherung Bund/Nord
- Jobcenter
- Arbeitgebervertreter in Ausschüssen und Beiräten