Nach dem gesetzlichen Auftrag benennen wir Unternehmer, leitende Angestellte sowie sonstige Personalverantwortliche als

  1. ehrenamtliche Richter für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit der ersten und zweiten Instanz
  2. Arbeitgebervertreter für die Selbstverwaltungsorgane der
    • Arbeitsverwaltung
    • AOK NordWest, TKK
    • Berufsgenossenschaften
    • Deutsche Rentenversicherung Bund/Nord
    • Jobcenter
  3. Arbeitgebervertreter in Ausschüssen und Beiräten